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Namensrechtliche Änderung

Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z.B. nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall von der zuständigen Behörde, das ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, vor der Antragstellung beraten zulassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.


Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Christiane Dobbeck 07303 172 - 55 105 
Klaus Herrmann 07303 172 - 48 107 
Sarah Mayrock 07303 172- 49  


weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuernNAMENSRECHTLICHE AENDERUNG



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